Amtstafel der Marktgemeinde Tieschen
Die Baubezirksleitung Südoststeiermark macht aus gegebenem Anlass auf folgendes aufmerksam:
Die Schlägerung von Uferbewuchs entlang von Fließgewässern ist nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Wassermeister gestattet!
Zuständiger Wassermeister für den Bereich des Bezirkes Südoststeiermark ist Herr Thomas Fröhlich (Mobil-Tel.: 0676/86643213).
Eine nicht sachgemäße Schlägerung stellt eine wesentliche Beeinträchtigung und Gefährdung der ästhetischen Wirkung der Naturschönheit sowie des Pflanzenbestandes im Sinne des Wasserrechtsgesetzes § 105 lit. f. dar und ist auch der § 2 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes Abs. 1 lit. a - c negativ berührt.
Insbesondere wird durch unsachgemäße Schlägerungen das ökologische Gleichgewicht der Natur negativ beeinträchtigt.
Ablagerungen in den Uferböschungen, wie z.B. von Rasen-, Gehölz, Stauden-, oder Heckenschnittgut verursachen im Falle höherer Wasserführungen Verklausungen an Brücken, Stegen sowie im Uferbereich. Dadurch kommt es zu einer verstärkten Hochwassergefährdung.
Entsprechend § 48 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz sind solche Ablagerungen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflussgebietes untersagt.
Die Mitarbeiter der Baubezirksleitung Südoststeiermark sind im Zuge der Gewässeraufsicht verpflichtet, nicht genehmigte oder unsachgemäße Schlägerungen sowie Ablagerungen im Böschungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark als zuständige Wasserrechts- und Naturschutzbehörde zu melden.
Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Benützungsordnung Königsberghalle
Verordnung Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz 2023
KANAL:
- Kanalabgabenordnung
- Kanalabgabenordnung/Beilage
- Technische Richtlinien Anschluss Schmutzwasserkanal
- Ansuchen um Herstellung eines Anschlusses für Wasser und Kanal
WASSER:
- Wassergebührenverordnung
- Technische Richtlinien Anschluss Wasser
- Ansuchen um Herstellung eines Anschlusses für Wasser und Kanal
MÜLL: